"Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht: Alles, was ein
anderer mit einem Minimum an schöpferischen Aufwand erstellt hat,
unterliegt dem Schutz des Urheberrechts (UrhG). Stellt also jemand einen
Text, eine Grafik, ein Musikstück oder ein Programm her, so ist
er damit automatisch Urheber eines Werkes. Ein
Eintrag in ein öffentliches Urheberregister ist für
den Schöpfer weder nötig noch überhaupt möglich.
Der Autor kann mit den von ihm geschaffenen Werk nach eigenemBelieben
verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Dies gilt
heute aufgrund internationalen Abkommen auch für Angehörige
anderer Staaten, so dass
auch ausländische Websites nicht bedenkenlos geplündert
werden dürfen."