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Copyright

Mittwoch 22.02.2012

"Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht: Alles, was ein anderer mit einem Minimum an schöpferischen Aufwand erstellt hat, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts (UrhG). Stellt also jemand einen Text, eine Grafik, ein Musikstück oder ein Programm her, so ist er damit automatisch „Urheber“ eines „Werkes“. Ein Eintrag in ein öffentliches „Urheberregister“ ist für den „Schöpfer“ weder nötig noch überhaupt möglich. Der Autor kann mit den von ihm geschaffenen Werk nach eigenemBelieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Dies gilt heute aufgrund internationalen Abkommen auch für Angehörige anderer Staaten, so dass
auch ausländische Websites nicht bedenkenlos „geplündert“ werden dürfen."

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